Einlagensicherung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

mit dem 3. Juli 2015 sind im Rahmen der Harmonisierung in Europa neue gesetzliche Regelungen im Hinblick auf den Einlegerschutz in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in nationales Recht um.

Kern der neuen gesetzlichen Regelungen ist, dass allen Einlegern im Entschädigungsfall ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des neuen Einlagensicherungsgesetzes zusteht.

Für Sie als Kundin/Kunde ändert sich am bewährten Schutz Ihrer Einlagen durch die Institutssicherung nichts.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hat sich jedoch die Struktur der genossenschaftlichen Institutssicherung verändert. Neben der bisherigen Sicherungseinrichtung des BVR gibt es nun zusätzlich die als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannte BVR Institutssicherung GmbH. Unser Haus ist beiden Systemen angeschlossen. Die Wirkungsweise der gesamten Institutssicherung des BVR ist in der untenstehenden Tabelle erläutert.

Die BVR Institutssicherung GmbH ist den gesetzlichen Anforderungen des neuen Einlagensicherungsgesetzes vollumfänglich unterworfen. Insofern hat sie den oben erwähnten gesetzlichen Einlagenschutz im Falle einer Insolvenz zu gewährleisten. Wie die Sicherungseinrichtung des BVR ist aber auch die BVR Institutssicherung GmbH ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Beide haben die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Banken abzuwenden oder zu beheben. Hierdurch werden die Insolvenz einer angeschlossenen Bank und damit auch ein Entschädigungsfall vermieden. Dieser sog. Institutsschutz ist dem o.g. Einlagenschutz vorgeschaltet. Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung und somit seit mehr als 80 Jahren hat es keine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben, so dass noch nie ein Einleger entschädigt werden musste.

Informationsbogen für den Einleger

Einlagen bei
Raiffeisenbank Deggendorf-Plattling eG
sind geschützt durch:
BVR Institutssicherung GmbH (1)
Sicherungsobergrenze: 100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2)
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben
Kreditinstitut haben:
Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden
„aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der
Obergrenze von 100 000 EUR. (2)
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder
mehreren anderen Personen haben:
Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden
einzelnen Einleger. (3)
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 7 Arbeitstage (4)
Währung der Erstattung: Euro
Kontaktdaten: BVR Institutssicherung GmbH
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: +49 (030) 20 21-0
E-Mail: info@bvr-institutssicherung.de
Weitere Informationen: www.bvr-institutssicherung.de

Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte)

(1) Ihr Kreditinstitut ist Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, das als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt ist. Das heißt, alle Institute, die Mitglied dieses Einlagensicherungssystems sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100 000 Euro erstattet.

(2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100 000 Euro pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90 000 Euro auf einem Sparkonto und 20 000 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 Euro erstattet.

(3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 Euro für jeden Einleger.
Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100 000 Euro allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.
In den Fällen des § 8 Absatz 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100 000 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich
über www.bvr-institutssicherung.de.

(4) Erstattung
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die BVR Institutssicherung GmbH, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Telefon: +49 (030) 20 21-0,
E-Mail: info@bvr-institutssicherung.de, Website: www.bvr-institutssicherung.de. Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 Euro) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstatten.


Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über www.bvr-institutssicherung.de.

Weitere wichtige Informationen
Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.