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Eine Frau spielt Tischtennis im Garten

WachstumsGeld

Mehr Zinsen mit jedem Jahr: Beim WachstumsGeld entscheiden Sie sich für eine feste Anlage mit Staffelzinsen – und auf Wunsch mit vereinbarter Flexibilität.

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    Sicher

    Feste Zinsen, nach vereinbarter Staffel steigend

    Individuell

    Laufzeit abgestimmt auf Ihre Ziele

    Einfach

    Einmalanlage ohne laufende Verpflichtungen

    So funktioniert's

    Sie legen Ihr Geld für die angegebene Laufzeit mit der Staffelverzinsung an. Die Konditionen bleiben über die gesamte Zeit garantiert. Bei Bedarf haben Sie nach Ablauf der vereinbarten Kündigungssperrfrist im Rahmen der Sonderbedingungen Zugriff auf Ihr Guthaben.

    Infografik WachstumsGeld: Je länger die Spardauer, desto mehr wachsen die Zinsen.

    Geld anlegen mit Plan – Ihre weiteren Möglichkeiten

    Wir helfen Ihnen dabei, durch den Dschungel der Anlageprodukte zu finden. Wenn das WachstumsGeld nicht das Richtige für Sie ist, entscheiden Sie sich doch einfach für eine Alternative:

    Ein Mann arbeitet glücklich in seinem Garten

    Festgeld

    Geldanlage mit fester Laufzeit ohne Zinsschwankungen  

    Ein lachendes Paar auf einem Tandem

    R+V-AnlageKombi Safe+Smart

    Sichere Kapitalanlage mit einer chancenreichen Anlage vereinen

    Paar am Strand

    Wertpapierdepot

    Jetzt Wertpapierdepot einfach online eröffnen

    FAQ zum WachstumsGeld

    Kann ich meine Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

    Nein, Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer