Der Verzicht auf die Berechnung von Verwahrentgelten bzw. Negativzinsen wird zeitlich befristet bis zum 31.12.2023 ausgesprochen.
Mit dem Ende des Negativzinses können wir Ihnen wieder ertragreiche Anlagemöglichkeiten mit positivem Zins anbieten. Fragen Sie Ihre/n Berater/in!