Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2023 neue Sparerpauschbeträge gelten.
Was bedeutet das?
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Nach dem Jahressteuergesetz 2022 werden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 1.602 Euro) auf 1.000 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 2.000 Euro) angehoben.
Diese Erhöhungen werden in unseren Systemen automatisch angepasst. Somit müssen Sie nichts Weiteres veranlassen.
Sofern Sie eine anderweitige Verteilung des Ihnen zustehenden Sparerpauschbetrages wünschen, sprechen Sie uns gerne an.